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Wer wir sind

Die Geschichte der Bürgerstiftung Coesfeld

Wer wir sind

Die Geschichte der Bürgerstiftung Coesfeld

Weil Coesfeld uns am Herzen liegt

Mit dem Ziel, das ehrenamtliche Engagement und gemeinnützige Arbeit vor Ort zu stärken, haben 115 verantwortungsbewusste Coesfelder Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2004 die Bürgerstiftung Coesfeld errichtet. Das von den Gründungsstiftern aufgebrachte Errichtungskapital von 136.500 Euro ist durch vielfache Zustiftungen auf inzwischen über 1,2 Mio. Euro angewachsen.

Das Stiftungskapital bleibt unverändert „auf ewig“ erhalten. Die Zinserträge aus diesem Kapital und Spenden an die Stiftung ermöglichen die Umsetzung von Projektideen, die dem Gemeinwohl zugute kommen und somit dazu beitragen, das Leben in Coesfeld nachhaltig und lebenswert zu gestalten.

Von Beginn an tragen wir das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Wir erfüllen damit die Qualitätsstandards, die eine Bürgerstiftung ausmachen. Hierzu gehören die Unabhängigkeit von Kommune, Unternehmen oder Einzelpersonen, die Breite der Stiftungszwecke und ihr lokaler Bezug sowie die Transparenz der Arbeit.

Wie alle Bürgerstiftungen haben wir zwei Organe: Den Vorstand, der für das operative Geschäft zuständig ist und den Stiftungsrat. Dieser kümmert sich um die strategische Ausrichtung und nimmt eine Kontrollfunktion wahr.

Als einzige gemeinnützige Organisationsform werden rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts von zwei staatlichen Behörden kontrolliert – dem Finanzamt und der Stiftungsaufsicht.

Gütesiegel

Die Bürgerstiftung Coesfeld ist seit ihrer Errichtung mit dem Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen ausgezeichnet. Sie ist damit eine von rund 230 Bürgerstiftungen in Deutschland, die das Gütesiegel tragen, weil sie den 10 Merkmalen einer Bürgerstiftung entsprechen.

BS Guetesiegel CMYK 24 26

10 Merkmale einer Bürgerstiftung
  1. Stärkung des Gemeinwesens
    Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.
  2. Stiftergemeinschaft
    Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.
  3. Unabhängigkeit
    Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
  4. Lokales Engagement
    Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.
  5. Kapitalaufbau und Projektförderung
    Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.
  6. Vielfalt der Zwecke
    Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.
  7. Engagementförderung
    Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.
  8. Öffentlichkeitsarbeit
    Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.
  9. Netzwerkarbeit
    Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.
  10. Transparenz und Kontrolle
    Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.

Heinrich-Georg Krumme

Vorstandsvorsitzender